hiermit möchten wir Sie gerne über die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme informieren, mit denen bare Zahlungsvorgänge erfasst und abgewickelt werden können. Sollten Sie über entsprechende elektronische Aufzeichnungssysteme (wie z.B. elektronische Registrierkassen) in Ihrer Praxis verfügen, besteht Handlungsbedarf! Diese müssen dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.
Tipps und Anregungen zum Jahresende 2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten,das Jahr 2025 ist bald vorbei. Zeit seine finanzielle und steuerliche Situation zu sortieren und eventuell geeignete