hiermit möchten wir Sie gerne über die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme informieren, mit denen bare Zahlungsvorgänge erfasst und abgewickelt werden können. Sollten Sie über entsprechende elektronische Aufzeichnungssysteme (wie z.B. elektronische Registrierkassen) in Ihrer Praxis verfügen, besteht Handlungsbedarf! Diese müssen dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.
Verfahrensdokumentation – ein must have oder doch nur nice to have?
Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen BMF-Schreiben zu den sog. GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen