ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die für alle SEPA-Überweisungen eine verpflichtende Überprüfung des Empfängernamens in Verbindung mit der IBAN vorsieht. Ziel dieser sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) ist es, Zahlungsbetrug noch effektiver zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
Tipps und Anregungen zum Jahresende 2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten,das Jahr 2025 ist bald vorbei. Zeit seine finanzielle und steuerliche Situation zu sortieren und eventuell geeignete