Wichtige Neuerung bei SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025: Empfängerprüfung und neues Ampelsystem

ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die für alle SEPA-Überweisungen eine verpflichtende Überprüfung des Empfängernamens in Verbindung mit der IBAN vorsieht. Ziel dieser sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) ist es, Zahlungsbetrug noch effektiver zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.

Beitrag teilen:

Weitere Themen —