ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die für alle SEPA-Überweisungen eine verpflichtende Überprüfung des Empfängernamens in Verbindung mit der IBAN vorsieht. Ziel dieser sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) ist es, Zahlungsbetrug noch effektiver zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
Umstellung auf das DATEV-Konto
DATEV stellt die Anmeldung zu seinen Cloud-Anwendungen schrittweise auf das neue DATEV-Konto um. Wenn Sie Anwendungen wie beispielsweise Unternehmen online, Digitale Personalakte oder Meine