hiermit möchten wir Sie gerne über die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme informieren, mit denen bare Zahlungsvorgänge erfasst und abgewickelt werden können. Sollten Sie über entsprechende elektronische Aufzeichnungssysteme (wie z.B. elektronische Registrierkassen) in Ihrer Praxis verfügen, besteht Handlungsbedarf! Diese müssen dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.
Investitionsbooster ab Juli 2025 und Warnung vor aktueller Betrugsmasche
mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“ hat die Bundesregierung eine Reihe steuerlicher Änderungen auf den Weg gebracht, die auch