ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die für alle SEPA-Überweisungen eine verpflichtende Überprüfung des Empfängernamens in Verbindung mit der IBAN vorsieht. Ziel dieser sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) ist es, Zahlungsbetrug noch effektiver zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
Neue Pflicht ab 2027: Digitale Personal- und Entgeltunterlagen
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle entgelt- und sozialversicherungsrelevanten Dokumente zwingend digital geführt und für Betriebsprüfungen bereitgestellt werden können.