ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die für alle SEPA-Überweisungen eine verpflichtende Überprüfung des Empfängernamens in Verbindung mit der IBAN vorsieht. Ziel dieser sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) ist es, Zahlungsbetrug noch effektiver zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Q&A für Arzt- und Zahnarztpraxen
Das Thema Entgelttransparenz gewinnt weiter an Bedeutung – nicht zuletzt durch die aktuelle EU-Transparenzrichtlinie, die in den kommenden Jahren auch