ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die für alle SEPA-Überweisungen eine verpflichtende Überprüfung des Empfängernamens in Verbindung mit der IBAN vorsieht. Ziel dieser sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) ist es, Zahlungsbetrug noch effektiver zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
Investitionsbooster ab Juli 2025 und Warnung vor aktueller Betrugsmasche
mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“ hat die Bundesregierung eine Reihe steuerlicher Änderungen auf den Weg gebracht, die auch