Kassenmeldepflicht ab 2025 – Wichtige Informationen für Praxen mit elektronischen Aufzeichnungssystemen

hiermit möchten wir Sie gerne über die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme informieren, mit denen bare Zahlungsvorgänge erfasst und abgewickelt werden können. Sollten Sie über entsprechende elektronische Aufzeichnungssysteme (wie z.B. elektronische Registrierkassen) in Ihrer Praxis verfügen, besteht Handlungsbedarf! Diese müssen dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.

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