hiermit möchten wir Sie gerne über die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme informieren, mit denen bare Zahlungsvorgänge erfasst und abgewickelt werden können. Sollten Sie über entsprechende elektronische Aufzeichnungssysteme (wie z.B. elektronische Registrierkassen) in Ihrer Praxis verfügen, besteht Handlungsbedarf! Diese müssen dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.
Neue Pflicht ab 2027: Digitale Personal- und Entgeltunterlagen
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle entgelt- und sozialversicherungsrelevanten Dokumente zwingend digital geführt und für Betriebsprüfungen bereitgestellt werden können.