hiermit möchten wir Sie gerne über die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme informieren, mit denen bare Zahlungsvorgänge erfasst und abgewickelt werden können. Sollten Sie über entsprechende elektronische Aufzeichnungssysteme (wie z.B. elektronische Registrierkassen) in Ihrer Praxis verfügen, besteht Handlungsbedarf! Diese müssen dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Q&A für Arzt- und Zahnarztpraxen
Das Thema Entgelttransparenz gewinnt weiter an Bedeutung – nicht zuletzt durch die aktuelle EU-Transparenzrichtlinie, die in den kommenden Jahren auch