hiermit möchten wir Sie gerne über die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme informieren, mit denen bare Zahlungsvorgänge erfasst und abgewickelt werden können. Sollten Sie über entsprechende elektronische Aufzeichnungssysteme (wie z.B. elektronische Registrierkassen) in Ihrer Praxis verfügen, besteht Handlungsbedarf! Diese müssen dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.
Umstellung auf das DATEV-Konto
DATEV stellt die Anmeldung zu seinen Cloud-Anwendungen schrittweise auf das neue DATEV-Konto um. Wenn Sie Anwendungen wie beispielsweise Unternehmen online, Digitale Personalakte oder Meine