Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle entgelt- und sozialversicherungsrelevanten Dokumente zwingend digital geführt und für Betriebsprüfungen bereitgestellt werden können. Gut zu wissen: Praxen, die bereits die DATEV Personalakte nutzen und dort sämtliche betroffene Personalunterlagen der Praxis vollständig und strukturiert ablegen, erfüllen die neuen Anforderungen in den meisten Fällen bereits. Dennoch empfiehlt sich eine Überprüfung, ob tatsächlich alle prüfungsrelevanten Unterlagen künftig konsequent digital erfasst und archiviert werden.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Q&A für Arzt- und Zahnarztpraxen
Das Thema Entgelttransparenz gewinnt weiter an Bedeutung – nicht zuletzt durch die aktuelle EU-Transparenzrichtlinie, die in den kommenden Jahren auch